Borkowski Braunschweig

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Impressum

Adresse: Borkowski Handelsgesellschaft mbH
Hansestraße 74
38112 Braunschweig
Deutschland
Support Mail: bestellung-bs@borkowski.de
Order Mail: bestellung-bs@borkowski.de
Telefon: 0531 – 3 10 33 – 0
Telefax: 0531 – 3 10 33 – 33
   
Inhaber/Kontakt: Alexander Borkowski
Steuernummer:
EU-Steuernummer:
Handelsregister:

Widerrufsbelehrung

Der Anbieter „Borkowski Braunschweig“ hat zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§312d BGB) keine eigenen Informationen hinterlegt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB (Deutsch)

1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Borkowski Handels GmbH - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart wurden - sind ausdrücklich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, die der Käufer durch umseitige Kenntnisnahme- und Einverständniserklärung anerkennt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt ebenso, wenn einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden. Gegenbestätigungen des Käufers oder Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch die Borkowski Handels GmbH schriftlich bestätigt werden, soweit bisher andere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Gültigkeit gehabt haben, treten diese hiermit außer Kraft.

2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die vereinbarte Lieferzeit und der vereinbarte Preis stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Für den Fall, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung von Lieferungen nicht erfolgt, gelten unser Lieferschein und/oder Berechnungen als Auftragsbestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Lieferungen, Gefahrübergang
Lieferungen mit einem Mindestwert über € 150,- pro Lieferung erfolgen frei Haus mit unseren Lastzügen bzw. Lieferwagen, Spedition oder Bahn. Bei Lieferungen frei Haus geht die Gefahr mit Übergabe auf den Käufer über.
Werden die Mindestmengen unterschritten oder wird die Ware auf Wunsch des Empfängers auf anderem Wege versandt, gehen bei abweichender Versandart die Mehrkosten gegenüber den normalen Frachtkosten zu Lasten des Empfängers. Die Gefahr geht insoweit auf den Käufer/Empfänger über, sobald die Sendung dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Bei Selbstabholern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe.
Für die gelieferten Waren gelten die handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen. Wir sind daher berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern. Dies gilt auch für etwaigen natürlichen Gewichtsschwund während des Transportes. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

4. Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zu ihrem Ablauf an die Transportperson übergeben bzw. bei Abholung durch den Empfänger zur Abholung bereitgestellt worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen etc. gehören, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ggf. wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass wir mit einer Lieferung in Verzug geraten, ist der Besteller oder Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag, ggf. auch ganz, zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller bzw. Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, es sei denn, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Auf die vorstehend genannten Umstände können wir uns berufen, sofern wir diese gegenüber dem Käufer bzw. Besteller unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern anzeigen.

5. Preise, Preisauszeichnung
Berechnet werden die beim Kauf der Waren ausgehandelten und dem Empfänger schriftlich bestätigten Preise. Für den Fall, dass wir den Auftrag wegen Mangels an Ware nicht sofort oder nicht voll ausführen können, erfolgt die Nachlieferung ebenfalls zu dem beim Kauf der Ware vereinbarten Preis. Unsere Preise sind Netto - Preise zu denen die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der üblichen bzw. normalen Verpackung. Sonderwünsche bei der Kennzeichnung bzw. Preisauszeichnung werden dem Empfänger entsprechend vorhergehender Vereinbarungen separat in Rechnung gestellt.

6. Abnahme
Abnahme und Lieferung der vereinbarten Mengen haben bei für einen bestimmten Zeitraum vereinbarten Lieferung in regelmäßigen über die Vertragszeit verteilten Teilmengen zu erfolgen, die vom Besteller bzw. Käufer abgerufen werden. Gerät der Vertragspartner mit der Abnahme in Verzug, können wir nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist Belieferungen ablehnen und Schadenersatz geltend machen. Unser Anspruch auf Preisanpassung für den Fall der Lieferung bleibt unberührt.

7. Gewährleistungen
Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Auslieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. bei Selbstabholung bei ihrer Übernahme nach Stückzahl, Gewichten und Verpackungen zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsquittung/Auslagerungsnote zu vermerken und im handelsüblichen Umfang eine Qualitätskontrolle vorzunehmen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die beanstandete Ware ist zu unserer Verfügung zu halten und auf Verlangen frachtfrei an uns zurückzusenden. Ist dies nicht möglich, ist ein veterinärärztliches Attest über Grund und Umfang der Mängel vorzulegen. Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum bzw. überlagerte Ware wird nicht zurückgenommen. Bei sachgemäßer Behandlung und Lagerung übernehmen wir eine Haltbarkeitsgarantie 1t. Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung.
Die Haltbarkeitsdauer bei Frischwaren und Fleischwaren können wir nur garantieren, wenn alle Waren sofort ausgepackt werden. Rohwurst muss in einem kühlen, luftigen Raum (10°C) aufgehängt werden. Die Frischwurst muss im Kühlraum bei maximal 4 Grad Celsius lagern. Die Lagerungsverpflichtungen beziehen sich, sofern nicht eingeschränkt, auf sämtliche verpackten wie auch unverpackten Waren. Bei rechtzeitiger und ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrügen leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Gutschrift. Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last oder es fehlen von uns zugesicherte Eigenschaften. Sollte der Fall eintreten, dass Ersatzlieferungen ebenfalls bemängelt werden, wird dem Käufer bzw. Besteller das Recht eingeräumt, eine Herabsetzung des Preises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

8. Zahlungen
Unsere Rechnungspreise sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitig, jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, sind wir berechtigt, Zinsen ab dem betreffenden Zeitpunkt in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
Dem Käufer bzw. Besteller steht das Recht frei, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen, ebenso ist unser Recht unbeschadet, einen darüberhinausgehenden, somit höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks nehmen wir nur zahlungshalber an. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers oder Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden jeweils über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungen an Vertreter oder Mitarbeiter gelten nur dann als an uns geleistet, wenn diese eine Inkassovollmacht vorlegen. Mangels Vorlage und Nachweis einer solchen Vollmacht, die durch den Käufer oder Besteller im Zweifelsfalle nachzuweisen ist, gilt die Zahlung als nicht erfolgt. Gerät der Käufer oder Besteller, mit Zahlungen in Verzug, werden unsere sämtlichen Forderungen aus dem gegenseitigen Geschäftsbedingungen sofort fällig, auch soweit für diese Wechsel gegeben sind. Das gleiche gilt auch im Falle des § 321 BGB (Vermögensverschlechterung). In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist weitere Belieferungen abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten sowie ggf. Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer oder Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer bzw. Besteller auch wegen Gegenansprüchen, sofern gegeben, aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen - insbesondere vollständigen Bezahlung - sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen, egal aus welchem Rechtsgrund, bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Von Pfändungen hat uns der Käufer/Besteller unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, uns jederzeit über den Bestand an unverarbeiteter und verarbeiteter von uns gelieferter Ware und über die aus einer vorgenommenen Weiterveräußerung resultierenden Forderung, Erlöse und Surrogate Auskunft zu erteilen und unseren bevollmächtigten Vertretern Einsicht in seine Lagerräume und Geschäftsbücher zu gewähren. Bei Stellung eines Vergleichsantrages oder bei Vergleichseröffnung stellt der Käufer/Besteller sofort die im vorangegangenen Satz vorgesehenen Überprüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Seine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bleibt hierdurch unberührt. Weiter ist der Käufer/Besteller verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch insoweit sie verarbeitet ist, wie auch eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Beträge, die als abgetretene Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzuheben.

10. Paletten und Transportbehälter
Paletten und Transportbehälter bleiben unser Eigentum. Sie sind umgehend frei an die jeweilige Betriebsstätte der Borkowski Handels GmbH bzw. frei unseres Zentrallagers zurückzuliefern.

11. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, auf Verschulden bei Vertragsabschluss (cic) sowie aus unerlaubter Handlung sind gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer/Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Für diese allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer/Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Scheck- und Wechselverpflichtungen, ist der Sitz des Unternehmens in Braunschweig, Deutschland.
Soweit der Käufer/Besteller Vollkaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögens ist, ist in den Fällen, in denen sich eine sachliche Zuständigkeit für Amtsgerichte ergibt, das Amtsgericht Braunschweig, in den darüber hinausgehenden Fällen das Landgericht Braunschweig - Kammer für Handelssachen - ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: 24.05.2022