- Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert.
- Benutzen Sie die Ware NICHT.
- Melden Sie den Schaden wie unten beschrieben.
- Wir benötigen von Ihnen dafür eine Rechnungskopie mit genauer Schadensbeschreibung!!
- Bestätigung durch den Postboten ausstellen lassen.
- Schaden innerhalb 24Std.beim zuständigen Postamt melden.
- Niederschrift verlangen (ohne dieses Dokument ist eine Schadenregulierung nicht möglich)!!
- Schaden umgehend bei uns melden. Nutzen Sie unseren Kooperationspartner vor Ort.
- Beschädigung auf der Ausroll-Liste vermerken.
- Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 8 Kalendertagen.
- Ware im Originalkarton mit Rechnungskopie zur Abholung bereitstellen.
- Beschädigung auf dem Ablieferungsnachweis vermerken.
- Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 8 Kalendertagen.
- Ware im Originalkarton mit Rechnungskopie zur Abhoung bereitstellen.
In allen Fällen sind die Waren und Verpackungen in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befanden.
Sollten Sie die Ware ohne Begutachtung durch den Transportunternehmer an uns einsenden, verfällt Ihr Schadensanspruch gegenüber diesem. Die Ware würde dann ggf. auf Ihre eigenen Kosten umgetauscht.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefon-Nr.
»0531 – 3 10 33 – 0«